Rahmenbedingungen

Kosten

Wichtige Informationen

Kostenzuschuss/-ersatz

Klinisch-psychologische Behandlung ist seit 01. Jänner 2024 als Wahlleistung mit den Sozialversicherungsträgern abrechenbar. Eine Teilrefundierung der Kosten ist daher im Nachhinein möglich.

Darüber hinaus übernehmen einige Zusatzversicherungen Kosten einer klinisch-psychologischen Behandlung. Klären Sie bitte im Vorfeld, ob ihre Zusatzversicherung die Kosten für eine klinisch-psychologische Behandlung übernimmt.

Unabhängig davon können Sie die Kosten einer klinisch-psychologischen Beratung/Behandlung am Jahresende über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Für Student:innen gibt es die Möglichkeit über die ÖH-Seite einen Antrag auf Kostenzuschuss zu stellen.

Absageregelungen

Vereinbarte Behandlungseinheiten sind auch bei Versäumen des Termins durch Sie zur Gänze zu bezahlen, es sei denn, der Termin wurde Ihrerseits nachweislich zumindest 24 Stunden vor Beginn der Behandlungseinheit abgesagt.

Verschwiegenheit laut § 37 PG

Aus rechtlicher Sicht unterliegen wir Psycholog:innen der Verschwiegenheitspflicht und dürfen daher ohne Entbindung von dieser keine Informationen an Dritte weitergeben.

Ausgenommen davon sind Auskünfte über Art, Dauer, Umfang und Entgelt an gesetzliche Vertreter:innen (bei minderjährigen oder vor Gerichten) sowie bei Verdacht auf Fremd- oder Selbstgefährdung.